Es wird zwar nicht in jedem Unternehmen täglich ein sogenannter Kassensturz durchgeführt, doch muß er jederzeit möglich sein, dh es muß die Möglichkeit bestehen, auf Grund der Aufzeichnungen im Kassabuch den im Prüfungszeitpunkt vorhandenen Bargeldbestand zu überprüfen.
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E 7.4.1961, 1768/60 #3;