Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0161/59

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0161/59

Entscheidungsdatum

12.10.1959

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Berufliche Verhältnisse, die nicht besondere, den Durchschnitt übersteigende Anforderungen an die Konstitution des Menschen stellen, sind schon in den zu Paragraph 7, KOVG erlassenen Richtsätzen entsprechend berücksichtigt. Anspruch auf eine nach Paragraph 8, KOVG erhöhte Beschädigtenrente besteht nur dann, wenn sich aus dem Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse ergeben.

Schlagworte

Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1959000161.X02

Im RIS seit

25.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1959000161_19591012X02

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