Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1974/56

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4447 A/1967

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1974/56

Entscheidungsdatum

16.10.1957

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Wenn ein Beschädigter nicht erwerbstätig ist, darf lediglich geprüft werden, welche Erwerbstätigkeit ihm nach seiner Berufsgeschichte billigerweise zugemutet werden könnte, wenn er in die Lage käme, sie auszuüben. Schwierigkeiten, die sich aus der Lage des Arbeitsmarktes ergeben, sind bei dieser Beurteilung nicht zu berücksichtigen.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1956001974.X02

Im RIS seit

13.04.2004

Dokumentnummer

JWR_1956001974_19571016X02

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