Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4332 A/1957
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
3247/54
Entscheidungsdatum
10.04.1957
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Der Begriff des Berufes im Sinne des § 8 KOVG umfasst nicht in erster Linie und ausschließlich ein auf Lohn oder Gewinn abzielendes Handeln. Die Tätigkeit einer Hausfrau im Haushalt ist daher bei der gemäß § 8 KOVG vorzunehmenden Einschätzung zu berücksichtigen.Der Begriff des Berufes im Sinne des Paragraph 8, KOVG umfasst nicht in erster Linie und ausschließlich ein auf Lohn oder Gewinn abzielendes Handeln. Die Tätigkeit einer Hausfrau im Haushalt ist daher bei der gemäß Paragraph 8, KOVG vorzunehmenden Einschätzung zu berücksichtigen.
Schlagworte
Zumutbarer Beruf Besondere Fälle
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1957:1954003247.X03
Dokumentnummer
JWR_1954003247_19570410X03