Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2657/54

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 3896 A/1955

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2657/54

Entscheidungsdatum

25.11.1955

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Maßgebend für die Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG sind vor allem berufliche Anforderungen, deren Bewältigung durch die Dienstbeschädigung erschwert oder ausgeschlossen wird. Aber auch diese Anforderungen rechtfertigen nur dann eine Anwendung des Paragraph 8, KOVG, wenn die Belastung, die sie hervorrufen, den Durchschnitt übersteigt.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1954002657.X05

Im RIS seit

05.02.2002

Dokumentnummer

JWR_1954002657_19551125X05

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