Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2657/54

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 3896 A/1955

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2657/54

Entscheidungsdatum

25.11.1955

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Zumutbar ist eine Erwerbstätigkeit, die in ihrer sozialen Geltung dem früheren Berufe oder der Vorbildung des Geschädigten wenigstens annähernd gleichkommt. Wirtschaftliche Nachteile sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit nicht zu berücksichtigen.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1954002657.X03

Im RIS seit

05.02.2002

Dokumentnummer

JWR_1954002657_19551125X03

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