Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0446/54
Entscheidungsdatum
17.02.1956
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Hat der Betroffene eine Rücksichtnahme auf die aus dem ersten Gebrechen entstandenen Hemmungen unterlassen, so hat nicht mehr das ursprüngliche Gebrechen sondern die Unterlassung die Schädigung im WESENTLICHEN herbeigeführt.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Mittelbare Dienstbeschädigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1956:1954000446.X03
Dokumentnummer
JWR_1954000446_19560217X03