Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2716/53
Entscheidungsdatum
02.12.1955
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3487/53 E 18. Mai 1955 VwSlg 3746 A/1955 RS 1
Stammrechtssatz
Wenn dem schädigenden Ereignis oder den der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnissen nur ein ursächlicher Anteil am dem Leidenszustand zuzumessen ist, dann ist darüber Sachverständigenbeweis zu führen, inwieweit die Gesundheitsschädigung - ausgedrückt in einem Hundertsatz - auf das schädigende Ereignis bzw. auf die der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnisse ursächlich zurückzuführen ist. Die Einschätzung des Verschlimmerungsanteiles ist zu begründen.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953002716.X06
Im RIS seit
08.11.2001
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2011
Dokumentnummer
JWR_1953002716_19551202X06