Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0905/52

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 703 F/1953

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0905/52

Entscheidungsdatum

28.01.1953

Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Verhältnisse, die sich für Wirtschaftsgüter bestimmter Art aus dem Fehlen einer Inlandserzeugung und der Beschränkung der Einfuhr ergeben, sind keine außergewöhnlichen Verhältnisse, die bei der Ermittlung des gemeinen Wertes solcher Wirtschaftsgüter als Grundlage für eine Bemessung der Schenkungssteuer unberücksichtigt zu bleiben hätten. Bei uneinheitlicher Preisbildung ist als gemeiner Wert ein gewogener Durchschnittspreis anzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952000905.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2017

Dokumentnummer

JWR_1952000905_19530128X01

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