Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0076/51

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2453 A/1952

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

0076/51

Entscheidungsdatum

16.02.1952

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ist dem schädigenden Ereignis oder den der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnissen nur ein ursächlicher Anteil am Leidenszustand zuzumessen, so hat das ärztliche Gutachten ein Urteil zu enthalten, welche Betätigungen der Beschädigte noch zu verrichten imstande ist und sich sodann darüber zu äußern, welcher Teil des Leidenszustandes auf das schädigende Ereignis bzw auf die der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnisse zurückzuführen ist (Verschlimmerungsanteil). Der Satz der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist dem Hundertsatz des Verschlimmerungsanteiles entsprechend zu vermindern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1951000076.X08

Im RIS seit

24.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1951000076_19520216X08

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