Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0076/51

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2453 A/1952

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0076/51

Entscheidungsdatum

16.02.1952

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die der Verfassung des Beschädigten entsprechende Betätigung in ihrer sozialen Geltung dem früheren Beruf bzw der beruflichen Vorbildung des Beschädigten wenigstens annähernd gleichkommt. Dabei kommt es nur auf soziale, nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1951000076.X03

Im RIS seit

24.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1951000076_19520216X03

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