Die Belegbarkeit der Buchungen ist ein wesentliches Erfordernis einer ordnungsmäßigen Buchführung. Das Fehlen von Belegen berechtigt die Abgabenbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
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E 2.7.1952, 0175/50 #1 VwSlg 604 F/1952;