Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
E1089/2023
Entscheidungsdatum
19.09.2023
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Satus eines Asylberechtigten an einen minderjährigen syrischen Staatsangehörigen; keine hinreichende Begründung hinsichtlich der drohenden Einziehung zum Militärdienst bei Erreichen des wehrfähigen Alters
Rechtssatz
Das BVwG stützt sich überwiegend auf Länderberichte die zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zum Teil bereits mehr als drei Jahre alt und damit im Hinblick auf die volatile Lage in Syrien nicht hinreichend aktuell sind. Vor dem Hintergrund des konkreten Falles und der stRsp des VfGH sowie des VwGH hätte das BVwG nicht ohne weiteres die fehlende Aktualität der Verfolgung annehmen dürfen, sondern sich im Rahmen seiner Prognoseentscheidung mit einer etwaigen asylrelevanten Verfolgung im Zusammenhang mit der vorgebrachten Gefahr einer Einziehung zum Militärdienst bzw einer Zwangsrekrutierung auseinandersetzen müssen. Der Beschwerdeführer befand sich im Zeitpunkt der Entscheidung in einem Alter von 16 Jahren und damit in einem Alter, in dem eine mögliche Zwangsrekrutierung - auch angesichts der bereits ein Jahr davor einsetzenden staatlichen Vorbereitungsmaßnahmen - nicht allein mit dem Hinweis darauf, dass er derzeit das wehrfähige Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat, als Verfolgungsgefahr ausgeschlossen werden kann. Zudem hat es das BVwG unterlassen sich einen persönlichen Eindruck vom Beschwerdeführer im Zuge einer mündlichen Verhandlung zu verschaffen.
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Wehrpflicht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Verhandlung mündliche
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E1089.2023
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2024
Dokumentnummer
JFR_20230919_23E01089_01