Keine Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen betr den psychisch und physisch belastenden Aufenthalt des Beschwerdeführers im Gefängnis in Kuba bzw betr die Unterstützung durch den Bruder - österreichischer Staatsbürger.
She auch U2460/10 ua, E v 10.06.11: Keine eigenen Ermittlungen betr ein allenfalls in Österreich entstandenes Privat- und Familienleben; 4 Jahre seit erstinstanzlicher Entscheidung vergangen.
U49/11 ua, E v 10.06.11: Fehlende Ermittlungen in Hinblick auf Art3 und Art8 EMRK; keine aktuellen Länderberichte zum Libanon.
U375/11 ua, E v 10.06.11: Keine eigenen Ermittlungen betr die soziale Integration der Beschwerdeführer – Ehepaar aus Armenien (gesonderte Entscheidung vom selben Tag betr die Kinder: Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die verfügten Ausweisungen).
U353/11, E v 29.06.11: Keine eigene Begründung durch den Asylgerichtshof; keine ausreichende Darstellung von Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtlicher Beurteilung.
U593/11, E v 29.06.11: Keine Ermittlungen zur Versorgung mit Medikamenten für Herzerkrankungen in Armenien.