Vergabekontrollbehörden

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Rechtssatz für N/0103-BVA/14/2011-43

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0103-BVA/14/2011-43

Entscheidungsdatum

23.11.2011

Rechtssatz

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Ausscheidens des Angebotes des Antragstellers stellt im Nachprüfungsverfahren zur Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung eine Vorfrage dar. Wurde das Angebot des Antragstellers zu Recht ausgeschieden, sodass dieses für eine Zuschlagserteilung von vornherein nicht in Betracht kam, ist die Antragslegitimation zur Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung zu verneinen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012

Dokumentnummer

VERGR_20111123_N_0103_BVA_14_2011_43_01

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