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Rechtssatz für N/0029-BVA/12/2011-22 BE...

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0029-BVA/12/2011-22; BEZUG-; VwGH 22.4.2009 2009/04/0081

Entscheidungsdatum

31.05.2011

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die Unterlassung der Begründung der Zuschlagsentscheidung für den Ausgang des Vergabeverfahrens im Sinne des Paragraph 325, Absatz eins, Ziffer 2, BVergG 2006 schon dann wesentlich, wenn die Einbringung eines begründeten Nachprüfungsantrages dadurch erschwert oder behindert wird. Gleiches muss für die Erschwernis oder Behinderung eines Nachprüfungsantrages gegen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gelten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Begründung der Zuschlagsentscheidung, Begründung für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung;

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2011

Dokumentnummer

VERGR_20110531_N_0029_BVA_12_2011_22_05

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