Vergabekontrollbehörden

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Rechtssatz für N/0037-BVA/13/2010-108

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0037-BVA/13/2010-108

Entscheidungsdatum

30.11.2010

Rechtssatz

Für den Auftraggeber nachteilige gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden iSd Paragraph Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer 8, BVergG 2006 liegen vor, wenn bei der Verga-be von Aufträgen nicht eine möglichst große Zahl von Bewerbern gegeneinander in Konkurrenz gebracht wird um ein günstiges Angebot zu erzielen, sondern auf ei-nem vermachteten oder durch Absprachen geregelten Anbietermarkt, auf dem die Angebote nicht unabhängig voneinander erstellt werden, es zu Wettbewerbsverzerrungen und wettbewerbsbeschränkendem Bieterverhalten kommt.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2011

Dokumentnummer

VERGR_20101130_N_0037_BVA_13_2010_108_02

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