Vergabekontrollbehörden

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Rechtssatz für N/0008-BVA/04/2010-30

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0008-BVA/04/2010-30

Entscheidungsdatum

19.04.2010

Rechtssatz

Einem Bieter, dem es nicht gelingt, auf Grund einer ordnungsgemäß zustande gekommenen und bestandfest gewordenen Ausschreibung ein für den Zuschlag geeignetes Angebot zu legen, ist nicht schutzwürdig. Ihm kann durch die Nichtteilnahme an einem weiteren Vergabeverfahren, kein Schaden entstehen (VwGH 28.3.2007, 2005/04/0200; 12.9.2007, 2005/04/0181) und zwar auch dann nicht, wenn er geltend machen kann, dass der präsumtive Zuschlagsempfänger sowie alle anderen Bieter auszuscheiden gewesen wären vergleiche VwGH 11.11.2009, 2009/04/0240) bzw. das Vergabeverfahren vom Auftraggeber zwingend zu widerrufen wäre.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010

Dokumentnummer

VERGR_20100419_N_0008_BVA_04_2010_30_03

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