Vergabekontrollbehörden

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Rechtssatz für N/0008-BVA/04/2010-30

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0008-BVA/04/2010-30

Entscheidungsdatum

19.04.2010

Rechtssatz

Hinreichend konkrete Einwände einer Verfahrenspartei - auch des Auftraggebers, der den Bieter nicht selbst ausgeschieden hat - verpflichten die Rechtsschutzbehörde dazu, im Rahmen der Überprüfung der Antragslegitimation, insbesondere der Frage, ob dem Antragsteller durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder droht, auch zu prüfen, ob das Angebot des Antragstellers auszuscheiden gewesen wäre (VwGH 18.3.2009, 2007/04/0095; 28.5.2008, 2007/04/0232 und 0233 mwN; ebenso BVA 16.6.2009, N/0030- BVA/04/2009-41).

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010

Dokumentnummer

VERGR_20100419_N_0008_BVA_04_2010_30_01

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