Vergabekontrollbehörden

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Rechtssatz für N/0120-BVA/05/2009-52

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0120-BVA/05/2009-52

Entscheidungsdatum

15.02.2010

Rechtssatz

Wurde ein auszufüllendes Bieterlückenverzeichnis von einem Bieter nur unzureichend ausgefüllt, ist im Einzelfall zu untersuchen, ob ein behebbarer oder ein nicht behebbarer Mangel vorliegt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

unzureichend ausgefüllte Bieterlücke und behebbarer Mangel

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010

Dokumentnummer

VERGR_20100215_N_0120_BVA_05_2009_52_01

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