Vergabekontrollbehörden

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Rechtssatz für N/0151-BVA/02/2008-27

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0151-BVA/02/2008-27

Entscheidungsdatum

17.02.2009

Rechtssatz

Aus dem Gleichbehandlungsgebot als Grundlage des Verhandlungsverbotes ergibt sich, dass der Auftraggeber in einem offenen Verfahren den Zuschlag nach Angebotsöffnung nicht einem "Nachtragsangebot" erteilen darf. Die Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Verfahrens werden verletzt, wenn der Auftraggeber eine Änderung des ursprünglichen Angebotes eines einzelnen Bieters berücksichtigt, sodass dieser gegenüber seinen Konkurrenten begünstigt wird vergleiche EuGH 25.4.1996, Rs C-87/94, Kommission/Belgien).

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010

Dokumentnummer

VERGR_20090217_N_0151_BVA_02_2008_27_02

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