Vergabekontrollbehörden

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Rechtssatz für F/0001-BVA/12/2007-23

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

F/0001-BVA/12/2007-23

Entscheidungsdatum

03.10.2007

Rechtssatz

Das Nichtausfüllen des LV-Schlussblattes stellt jedenfalls dann einen behebbaren Mangel dar, wenn die Gesamtpreise bereits an den dafür vorgesehenen Seiten im LV eingetragen wurden und somit unabänderlich feststehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Mängelbehebung;

Dokumentnummer

VERGR_20071003_F_0001_BVA_12_2007_23_02

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