Vergabekontrollbehörden

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Rechtssatz für N/0078-BVA/14/2007-31

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0078-BVA/14/2007-31

Entscheidungsdatum

25.09.2007

Rechtssatz

Bestimmungen, die vom Auftraggeber durch Berichtigung zu einem Zeitpunkt nach dem Einbringen des Nachprüfungsantrages beim Bundesvergabeamt in die Ausschreibung aufgenommen wurden, sind nicht Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens zur Nichtigerklärung der Ausschreibung.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070925_N_0078_BVA_14_2007_31_05

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