Vergabekontrollbehörden

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Rechtssatz für N/0032-BVA/12/2006-19

Entscheidende Behörde

Bundesvergabeamt

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

N/0032-BVA/12/2006-19

Entscheidungsdatum

20.06.2006

Bezug

BVA 4.11.2003 14N-90/03-56

Rechtssatz

Das Bundesvergabeamt ist zur Nichtigerklärung gesondert anfechtbarer Entscheidungen des Auftraggebers im Rahmen der vom Antragsteller geltend gemachten Beschwerdepunkt zuständig, nicht jedoch zur ersatzweisen Angebotsprüfung (inkl. Ausscheiden von Angeboten) anstelle des Auftraggebers.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zuständigkeit;

Dokumentnummer

VERGR_20060620_N_0032_BVA_12_2006_19_03

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