Das Bundesvergabeamt ist zur Nichtigerklärung gesondert anfechtbarer Entscheidungen des Auftraggebers im Rahmen der vom Antragsteller geltend gemachten Beschwerdepunkt zuständig, nicht jedoch zur ersatzweisen Angebotsprüfung (inkl. Ausscheiden von Angeboten) anstelle des Auftraggebers.