Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: PVAK)

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Rechtssatz für A7-PVAB/18

Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Dokumenttyp

Rechtssatz

Geschäftszahl

A7-PVAB/18

Entscheidungsdatum

22.05.2018

Schlagworte

Ergänzung der TO einer DA-Sitzung

Rechtssatz

Nach Paragraph 5, Absatz eins, PVGO ist die TO von DA-Sitzungen von dem die Sitzung einberufenden DA-Mitglied festzulegen. Jedes Mitglied ist berechtigt, Punkte auf die TO setzen zu lassen. Nach Paragraph 5, Absatz 2, PVGO darf eine Ergänzung der TO in einer Ausschusssitzung nur vor dem Eingehen in die TO beschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A7.PVAB.18

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018

Dokumentnummer

PVABR_20180522_A7_PVAB_18_07

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