Es bestehen zwar Ausnahmen vom Grundsatz des Eigentumserwerbs an Liegenschaften durch Eintragung im Grundbuch (Intabulationsprinzip), soweit es die konstitutive Begründung von Wohnungseigentum betrifft, wird dieses gemäß § 5 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz – WEG jedoch ausschließlich durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben.Es bestehen zwar Ausnahmen vom Grundsatz des Eigentumserwerbs an Liegenschaften durch Eintragung im Grundbuch (Intabulationsprinzip), soweit es die konstitutive Begründung von Wohnungseigentum betrifft, wird dieses gemäß Paragraph 5, Absatz 3, Wohnungseigentumsgesetz – WEG jedoch ausschließlich durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben.