Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
E G04/05/2020.018/006
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
28.04.2021
Index
3715 Anliegerbeitrag, Kanalabgabe, Umweltabgabe
Norm
BAO §279 Abs1
KAbG Bgld. §5 Abs2
Rechtssatz
Bei Ermittlung der Berechnungsfläche und somit des Anschlussbeitrages gem. § 5 KAbG kommt es lediglich darauf an, ob die in § 5 Abs. 2 KAbG Ziffer 1 und 2 angeführten Kriterien erfüllt sind. Auf den exakten Abwasseranfall und die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage ist hingegen bei Bemessung des Anschlussbetrages nicht abzustellen.Bei Ermittlung der Berechnungsfläche und somit des Anschlussbeitrages gem. Paragraph 5, KAbG kommt es lediglich darauf an, ob die in Paragraph 5, Absatz 2, KAbG Ziffer 1 und 2 angeführten Kriterien erfüllt sind. Auf den exakten Abwasseranfall und die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage ist hingegen bei Bemessung des Anschlussbetrages nicht abzustellen.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalanschlussbeitrag; Berechnungsfläche; Bemessungsgrundlage; Nutzungsmöglichkeit;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2021:E.G04.05.2020.018.006
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2021
Dokumentnummer
LVWGR_BU_20210428_E_G04_05_2020_018_006_01