Anbieten einer Voraussetzung unter solchen Umständen, die die Annahme eines derartigen Anerbietens unwahrscheinlich erscheinen läßt, kann Täuschungshandlung im Sinne des § 146 StGB sein.Anbieten einer Voraussetzung unter solchen Umständen, die die Annahme eines derartigen Anerbietens unwahrscheinlich erscheinen läßt, kann Täuschungshandlung im Sinne des Paragraph 146, StGB sein.