Vorschreibung von Mietzinsen und Reparaturkosten durch einen Hausverwalter unter Verschweigung des Umstandes, daß darin nach § 17 Abs 1 lit c MG verbotene Provisionen enthalten sind, als Betrug an den Mietern.Vorschreibung von Mietzinsen und Reparaturkosten durch einen Hausverwalter unter Verschweigung des Umstandes, daß darin nach Paragraph 17, Absatz eins, Litera c, MG verbotene Provisionen enthalten sind, als Betrug an den Mietern.