W262 2187996-1/22E
W262 2187992-1/21E
W262 2187970-1/17E
W262 2187994-1/17E, W262 2187996-1/22E, W262 2187992-1/21E, W262 2187970-1/17E, W262 2187994-1/17E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 12.05.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Julia JERABEK über die Beschwerden von 1. XXXX , geb. am XXXX , 2. XXXX , geb. am XXXX , 3. mj. XXXX , geb. XXXX , 4. mj. XXXX , geb. XXXX , alle Staatsangehörigkeit Afghanistan, alle vertreten durch Rechtsanwältin Mag. Nadja LORENZ, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.01.2018, Zahlen XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12.05.2021 zu Recht: Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Julia JERABEK über die Beschwerden von 1. römisch 40 , geb. am römisch 40 , 2. römisch 40 , geb. am römisch 40 , 3. mj. römisch 40 , geb. römisch 40 , 4. mj. römisch 40 , geb. römisch 40 , alle Staatsangehörigkeit Afghanistan, alle vertreten durch Rechtsanwältin Mag. Nadja LORENZ, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.01.2018, Zahlen römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12.05.2021 zu Recht:
A) I. Den Beschwerden wird stattgegeben und der mj. XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 sowie XXXX , XXXX und mj. XXXX gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.A) römisch eins. Den Beschwerden wird stattgegeben und der mj. römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 sowie römisch 40 , römisch 40 und mj. römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.
II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass der mj. XXXX , XXXX , XXXX und dem mj. XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass der mj. römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und dem mj. römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
III. Die Spruchpunkte II. bis VI. der Bescheide werden (jeweils) ersatzlos behoben.römisch drei. Die Spruchpunkte römisch zwei. bis römisch sechs. der Bescheide werden (jeweils) ersatzlos behoben.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG (jeweils) nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG (jeweils) nicht zulässig.