G314 2179117-1/7E
BESCHLUSS
Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch die Richterin Mag.a BAUMGARTNER über die Beschwerde des XXXX, geboren am XXXX, bulgarischer Staatsangehöriger, vertreten durch den Verein Menschenrechte Österreich und durch den Rechtsanwalt Mag. XXXX, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 10.11.2017, Zl. XXXX, betreffend die Erlassung eines Aufenthaltsverbots:Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch die Richterin Mag.a BAUMGARTNER über die Beschwerde des römisch 40 , geboren am römisch 40 , bulgarischer Staatsangehöriger, vertreten durch den Verein Menschenrechte Österreich und durch den Rechtsanwalt Mag. römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 10.11.2017, Zl. römisch 40 , betreffend die Erlassung eines Aufenthaltsverbots:
A) Das Verfahren wird eingestellt.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.