Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Datum der Kundmachung
20.04.1989
Typ
Kundmachung
Kurztitel
188. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß einige Worte in der lit. F der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Horn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, gesetzwidrig waren
Titel
Kundmachung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. April
1989 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes,
daß einige Worte in der lit. F der
Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde
Horn, mit welcher die Ausübung gewerblicher
Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird,
gesetzwidrig waren
Dokumentnummer
1989_188_0