Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Gericht
Asylgerichtshof
Dokumenttyp
Rechtssatz
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
E12 226172-2/2008
Entscheidungsdatum
27.10.2010
Rechtssatz
Rechtssatz 1
Auch kann der Umstand, dass das Asylverfahren letztlich 9 Jahre gedauert hat, nicht der BF zur Last gelegt werden, die überdies auch keine Verzögerungsversuche unternommen hat.
Schlagworte
Dauer, Interessensabwägung, Verfahrensführung
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010
Dokumentnummer
ASYLGHR_20101027_E12_226_172_2_2008_01