Asylgerichtshof (AsylGH)

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Rechtssatz für E12 226172-2/2008

Gericht

Asylgerichtshof

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Erkenntnis

Geschäftszahl

E12 226172-2/2008

Entscheidungsdatum

27.10.2010

Rechtssatz

Rechtssatz 1

Auch kann der Umstand, dass das Asylverfahren letztlich 9 Jahre gedauert hat, nicht der BF zur Last gelegt werden, die überdies auch keine Verzögerungsversuche unternommen hat.

Schlagworte

Dauer, Interessensabwägung, Verfahrensführung

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2010

Dokumentnummer

ASYLGHR_20101027_E12_226_172_2_2008_01

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