Asylgerichtshof (AsylGH)

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Rechtssatz für A1 412149-1/2010

Gericht

Asylgerichtshof

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Erkenntnis

Geschäftszahl

A1 412149-1/2010

Entscheidungsdatum

31.03.2010

Rechtssatz

Rechtssatz 1

Der Beschwerdeführer bringt zwar vor, dass er mit einer tschechischen Staatsbürgerin verlobt ist, dieser Einigriff in das Privat- und Familienleben ist jedoch erst von sehr kurzer Dauer, bedenkt man, dass seine Verlobte erst seit römisch 40 rechtskräftig geschieden ist. Es handelt sich also erst um eine nicht sehr lange dauernde Beziehung, sodass die Schutzwürdigkeit des Privatlebens nicht in hohem Maße gegeben ist.

Schlagworte

Intensität, Interessensabwägung, Privatleben

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010

Dokumentnummer

ASYLGHR_20100331_A1_412_149_1_2010_01

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