Herzlich willkommen!
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient ua der rechtlich verbindlichen Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der
Länder (Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien seit 2014 und Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015) zu
verlautbarenden Rechtsvorschriften. Daneben werden beispielsweise auch Verordnungen mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden im RIS rechtlich verbindlich kundgemacht.
Das RIS dient ferner zur Information über Rechtsnormen des Bundes und der Ländern (konsolidiertes Bundes- und Landesrecht) und bietet einen Zugang zur Rechtsprechung, zu ausgewählten
Rechtsnormen von Gemeinden, zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien sowie zu sonstigen Kundmachungen.
Beim Rechtsinformationssystem handelt es sich um eine Dokumentation des österreichischen Rechts. Daher können keinerlei Rechtsauskünfte erteilt
werden.
Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-AA nach WCAG 2.0).
Neu im RIS:
Mai 2024
-
Im Bereich "Kundmachungen, Erlässe" finden Sie
nun zusätzlich zu den Meister- und Befähigungsprüfungsordnungen gemäß Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
die Validierungs- und Prüfungsverordnungen für Qualifikationen gemäß dem Bundesgesetz über die höhere
berufliche Bildung (HBB-Gesetz), die von Einrichtungen der gesetzlichen Interessenvertretungen der
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der freien Berufe
(Qualifikationsanbieter gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 des HBB-Gesetzes) eingerichtet wurden.
Eine Aufstellung der vergangenen Erweiterungen im RIS finden Sie
hier.