Herzlich willkommen!
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient ua der rechtlich verbindlichen Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der
Länder (Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien seit 2014 und Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015) zu
verlautbarenden Rechtsvorschriften. Daneben werden beispielsweise auch Verordnungen mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden im RIS rechtlich verbindlich kundgemacht.
Das RIS dient ferner zur Information über Rechtsnormen des Bundes und der Ländern (konsolidiertes Bundes- und Landesrecht) und bietet einen Zugang zur Rechtsprechung, zu ausgewählten
Rechtsnormen von Gemeinden, zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien sowie zu sonstigen Kundmachungen.
Beim Rechtsinformationssystem handelt es sich um eine Dokumentation des österreichischen Rechts. Daher können keinerlei Rechtsauskünfte erteilt
werden.
Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-AA nach WCAG 2.0).
Neu im RIS:
Jänner 2023
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Im Bereich "Bezirke" finden Sie in der RIS-Anwendung "Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden" nun auch die rechtlich verbindlichen Kundmachungen, insb. Verordnungen, der Bezirksverwaltungsbehörden aus dem Burgenland (ohne Statutarstädte) und der Steiermark (ohne Statutarstädte).
Dezember 2022
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Für neue Entscheidungen (idR ab Dezember 2022) besteht in der RIS-Anwendung "Judikatur der Justiz" die Möglichkeit, nach der Entscheidungsart (z.B. Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage), nach dem Rechtsgebiet Zivil- oder Strafrecht (hier auch bei älteren Entscheidungen) und nach dem Fachgebiet (z.B. Amtshaftung inkl. StEG) zu suchen.
Ältere "Neu im RIS"-Hinweise finden Sie
hier.