Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2018/17/0145
Entscheidungsdatum
20.09.2018
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2018/17/0146
Rechtssatz
Das Verwaltungsgericht hat die verhängten Ersatzfreiheitsstrafen herabgesetzt, die Strafsanktionsnorm jedoch trotz des fehlerhaften Abspruchs im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis nicht korrigiert. Damit belastete es das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit des Inhalts (vgl. z.B. VwGH 28.5.2018, Ra 2018/17/0081).Das Verwaltungsgericht hat die verhängten Ersatzfreiheitsstrafen herabgesetzt, die Strafsanktionsnorm jedoch trotz des fehlerhaften Abspruchs im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis nicht korrigiert. Damit belastete es das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit des Inhalts vergleiche z.B. VwGH 28.5.2018, Ra 2018/17/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018170145.L01.1
Im RIS seit
11.10.2018
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2018
Dokumentnummer
JWR_2018170145_20180920L01