Herzlich willkommen!

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient ua der rechtlich verbindlichen Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder (Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien seit 2014 und Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften. Daneben werden beispielsweise auch Verordnungen mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden im RIS rechtlich verbindlich kundgemacht.

Das RIS dient ferner zur Information über Rechtsnormen des Bundes und der Ländern (konsolidiertes Bundes- und Landesrecht) und bietet einen Zugang zur Rechtsprechung, zu ausgewählten Rechtsnormen von Gemeinden, zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien sowie zu sonstigen Kundmachungen.

Beim Rechtsinformationssystem handelt es sich um eine Dokumentation des österreichischen Rechts. Daher können keinerlei Rechtsauskünfte erteilt werden.

Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-AA nach WCAG 2.0).

Neu im RIS:

Juli 2023

  • Im Bereich "Gemeinden" finden Sie die neue RIS-Anwendung "Gemeinderecht authentisch". Sie können in die Kundmachungen, insb. Verordnungen, der Gemeinden und die dazugehörenden Anlagen Einsicht nehmen. Derzeit werden ausschließlich Verordnungen von Vorarlberger Gemeinden und Gemeindeverbänden in dieser RIS-Anwendung rechtsverbindlich kundgemacht (seit 1. Juli 2023).

Jänner 2023

  • Im Bereich "Bezirke" finden Sie in der RIS-Anwendung "Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden" nun auch die rechtlich verbindlichen Kundmachungen, insb. Verordnungen, der Bezirksverwaltungsbehörden aus dem Burgenland (ohne Statutarstädte) und der Steiermark (ohne Statutarstädte).

Ältere "Neu im RIS"-Hinweise finden Sie hier.