Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2016/02/0189
Entscheidungsdatum
24.10.2016
Index
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/02/0191
Ra 2016/02/0190
Rechtssatz
Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist (vgl. B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist vergleiche B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020189.L04
Im RIS seit
15.11.2016
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2018
Dokumentnummer
JWR_2016020189_20161024L04