Bei der im Rahmen eines Verfahrens nach § 14 Abs. 2 BEinstG vorzunehmenden Einschätzung des Grades der Behinderung haben die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit im Vordergrund zu stehen (Hinweis E vom 20. März 2001, 2000/11/0321).Bei der im Rahmen eines Verfahrens nach Paragraph 14, Absatz 2, BEinstG vorzunehmenden Einschätzung des Grades der Behinderung haben die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit im Vordergrund zu stehen (Hinweis E vom 20. März 2001, 2000/11/0321).