Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
2005/09/0130
Entscheidungsdatum
13.12.2007
Index
L24006 Gemeindebedienstete Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm
DGO Graz 1957 §24 Abs3 idF 2000/065;
DGO Graz 1957 §78;
VwRallg;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/09/0082
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/12/0272 E 18. Dezember 1991 RS 1
Stammrechtssatz
Dienstunfähigkeit durch Erkrankung liegt dann vor, wenn durch diese die ordnungsgemäße Dienstleistung verhindert wird oder durch die Dienstleistung die Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung gegeben wäre oder die Dienstleistung für den Beamten ein objektiv unzumutbares Unbill darstellen würde.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005090130.X08
Im RIS seit
30.01.2008
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2012
Dokumentnummer
JWR_2005090130_20071213X08