Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
97/13/0175
Entscheidungsdatum
25.09.2002
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0192
Rechtssatz
Im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung kommt es auf die Frage des Aufteilungsverbotes im Sinne der zu § 20 EStG 1972 ergangenen Rechtsprechung nicht entscheidend an. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob einem Anteilsinhaber oder einer ihm nahe stehenden Person ein Vorteil zugewendet worden ist.Im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung kommt es auf die Frage des Aufteilungsverbotes im Sinne der zu Paragraph 20, EStG 1972 ergangenen Rechtsprechung nicht entscheidend an. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob einem Anteilsinhaber oder einer ihm nahe stehenden Person ein Vorteil zugewendet worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130175.X02
Im RIS seit
23.12.2002
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013
Dokumentnummer
JWR_1997130175_20020925X02