Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/13/0175

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

97/13/0175

Entscheidungsdatum

25.09.2002

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0192

Rechtssatz

Im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung kommt es auf die Frage des Aufteilungsverbotes im Sinne der zu Paragraph 20, EStG 1972 ergangenen Rechtsprechung nicht entscheidend an. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob einem Anteilsinhaber oder einer ihm nahe stehenden Person ein Vorteil zugewendet worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130175.X02

Im RIS seit

23.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013

Dokumentnummer

JWR_1997130175_20020925X02