Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/04/0056

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/04/0056

Entscheidungsdatum

21.06.1989

Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0115 E 4. September 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine offenkundige ist, wobei es allerdings ausreichend ist, wenn die Personen, für die der Bescheid bestimmt ist, die Unrichtigkeit des Bescheides erkennen können, und die Unrichtigkeit ferner von der Behörde - bei entsprechender Aufmerksamkeit - bereits bei der Erlassung des Bescheides hätte vermieden werden können (Hinweis E 23.10.1985, 85/02/0248).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040056.X01

Im RIS seit

12.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2026

Dokumentnummer

JWR_1989040056_19890621X01