Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
84/11/0247
Entscheidungsdatum
17.04.1985
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1705/80 E 12. November 1980 RS 1
Stammrechtssatz
Dem Verwaltungsgerichtshof ist es auf Grund seiner Organisationsnormen verwehrt, in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde die von den Behörden vorgenommene Beweiswürdigung durch Wiederholung der Beweise oder Aufnahme neuer Beweise zu überprüfen.
Schlagworte
freie Beweiswürdigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984110247.X01
Dokumentnummer
JWR_1984110247_19850417X01