Ausführungen wonach die in einer Erledigung - die nicht als
"Bescheid" bezeichnet wurde - enthaltene Wendung "kann ... nicht
entsprochen werden" die Zweifel am fehlenden Bescheidcharakter
nicht ausräumen kann, wenn diese Wendung im Gesamtzusammenhang
(mit Ausdruck "wird ... mitgeteilt") gesehen wird (Hinweis B VS
15.12.1977, 0934/73, VwSlg 9458 A/1977).