Ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne des § 22 BAO (hier: Kfz-Vermietung) kann auch schon vor Inkrafttreten eines Gesetzes im Hinblick auf dieses erfolgen.Ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne des Paragraph 22, BAO (hier: Kfz-Vermietung) kann auch schon vor Inkrafttreten eines Gesetzes im Hinblick auf dieses erfolgen.