Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2024/11/0101

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2024/11/0101

Entscheidungsdatum

11.03.2026

Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs3
FSG 1997 §7 Abs3

Rechtssatz

Dass eine bestimmte Tatsache iSd Paragraph 7, Absatz 3, FSG, die eine Entziehung der Lenkberechtigung wegen fehlender Verkehrszuverlässigkeit nach sich zieht, auch Anlass für die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung des Besitzers einer Lenkberechtigung sein kann, ohne dass darin ein Widerspruch zum Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens zu sehen wäre, zeigen schon die Bestimmungen des Paragraph 24, Absatz 3, fünfter und sechster Satz FSG, die bei bestimmten Verwaltungsübertretungen (darunter auch Alkoholdelikten) die Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme bzw. eines Gutachtens über die gesundheitliche Eignung vorsehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024110101.L03

Im RIS seit

07.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2026

Dokumentnummer

JWR_2024110101_20260311L03