Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
Ra 2023/01/0304
Entscheidungsdatum
19.09.2024
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Norm
SPG 1991 §29
SPG 1991 §40
SPG 1991 §40 Abs4
Rechtssatz
Ob eine mit einer Personendurchsuchung einhergehende Entkleidung geboten ist oder nicht, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, wobei mit abnehmendem Gefährdungspotenzial eine derartige Maßnahme unverhältnismäßig (§ 29 SPG) wird (vgl. VwGH 29.7.1998, 97/01/0102-0103).Ob eine mit einer Personendurchsuchung einhergehende Entkleidung geboten ist oder nicht, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, wobei mit abnehmendem Gefährdungspotenzial eine derartige Maßnahme unverhältnismäßig (Paragraph 29, SPG) wird vergleiche VwGH 29.7.1998, 97/01/0102-0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010304.L08
Im RIS seit
15.10.2024
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024
Dokumentnummer
JWR_2023010304_20240919L08