Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
12
Geschäftszahl
Ra 2022/04/0132
Entscheidungsdatum
21.12.2023
Index
L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Kärnten
Norm
WindkraftstandorträumeV Krnt 2016 §5
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2022/04/0133 B 21.12.2023
Rechtssatz
Im Anwendungsbereich des § 5 Krnt WindkraftstandorträumeV 2016 bestimmt sich die Sichtbarkeit der Anlage nach der Nabenhöhe der Anlage und haben daher auch die dafür vorzunehmenden Berechnungen anhand der Nabenhöhe der Anlage zu erfolgen.Im Anwendungsbereich des Paragraph 5, Krnt WindkraftstandorträumeV 2016 bestimmt sich die Sichtbarkeit der Anlage nach der Nabenhöhe der Anlage und haben daher auch die dafür vorzunehmenden Berechnungen anhand der Nabenhöhe der Anlage zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022040132.L15
Im RIS seit
23.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024
Dokumentnummer
JWR_2022040132_20231221L12