Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2022/04/0012

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0012

Entscheidungsdatum

05.10.2023

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §20
UVPG 2000 §20 Abs4

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/04/0013

Rechtssatz

Im Verfahren nach Paragraph 20, UVPG 2000 geht es nicht um die Frage, ob eine Abweichung von vornherein geplant war, sondern (nur) darum, ob das fertiggestellte Vorhaben der Genehmigung entspricht vergleiche zur Abnahmeprüfung nach Paragraph 20, UVPG 2000 etwa VwGH 3.10.2018, Ra 2018/07/0421, 0422, Rn. 15). Das fertiggestellte Vorhaben ist somit in Relation zum ursprünglichen Genehmigungskonsens zu setzen; sollten sich dabei geringfügige Abweichungen zeigen, sind diese - bei Vorliegen der Voraussetzungen - ihrerseits "nachträglich" zu genehmigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022040012.L10

Im RIS seit

14.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2024

Dokumentnummer

JWR_2022040012_20231005L03