Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/01/0383

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2019/01/0383

Entscheidungsdatum

20.05.2020

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §27 Abs1

Rechtssatz

Der VwGH stellt für die Feststellung des Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG auf einen Zeitpunkt und nicht auf einen Zeitraum ab. Dies entspricht dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, aber auch angesichts der Rechtsfolgen einer Feststellung des Verlustes der Staatsbürgerschaft dem Gebot der Rechtssicherheit für den Betroffenen. Daher ist der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt festzustellen vergleiche zu allem VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0484, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010383.L04

Im RIS seit

08.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020

Dokumentnummer

JWR_2019010383_20200520L03

Rechtssatz für Ra 2021/01/0356

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0356

Entscheidungsdatum

10.02.2022

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §27 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/01/0383 E 20. Mai 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Der VwGH stellt für die Feststellung des Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG auf einen Zeitpunkt und nicht auf einen Zeitraum ab. Dies entspricht dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, aber auch angesichts der Rechtsfolgen einer Feststellung des Verlustes der Staatsbürgerschaft dem Gebot der Rechtssicherheit für den Betroffenen. Daher ist der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt festzustellen vergleiche zu allem VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0484, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021010356.L01

Im RIS seit

11.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022

Dokumentnummer

JWR_2021010356_20220210L01

Rechtssatz für Ra 2020/01/0076

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0076

Entscheidungsdatum

04.05.2022

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §27 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/01/0383 E 20. Mai 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Der VwGH stellt für die Feststellung des Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG auf einen Zeitpunkt und nicht auf einen Zeitraum ab. Dies entspricht dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, aber auch angesichts der Rechtsfolgen einer Feststellung des Verlustes der Staatsbürgerschaft dem Gebot der Rechtssicherheit für den Betroffenen. Daher ist der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt festzustellen vergleiche zu allem VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0484, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020010076.L03

Im RIS seit

09.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2022

Dokumentnummer

JWR_2020010076_20220504L03