Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2021/01/0356
Entscheidungsdatum
10.02.2022
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/01/0383 E 20. Mai 2020 RS 3
Stammrechtssatz
Der VwGH stellt für die Feststellung des Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 27 Abs. 1 StbG auf einen Zeitpunkt und nicht auf einen Zeitraum ab. Dies entspricht dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, aber auch angesichts der Rechtsfolgen einer Feststellung des Verlustes der Staatsbürgerschaft dem Gebot der Rechtssicherheit für den Betroffenen. Daher ist der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 27 Abs. 1 StbG zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt festzustellen (vgl. zu allem VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0484, mwN).Der VwGH stellt für die Feststellung des Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG auf einen Zeitpunkt und nicht auf einen Zeitraum ab. Dies entspricht dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, aber auch angesichts der Rechtsfolgen einer Feststellung des Verlustes der Staatsbürgerschaft dem Gebot der Rechtssicherheit für den Betroffenen. Daher ist der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt festzustellen vergleiche zu allem VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0484, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021010356.L01
Im RIS seit
11.04.2022
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2022
Dokumentnummer
JWR_2021010356_20220210L01